Abstract
Dieses Dokument legt allgemeine Regeln für die Zählung von Laktobazillen in Futtermitteln (Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel mit Ausnahme von mineralischen Futtermitteln) fest, die Laktobazillen als einzelnen mikrobiellen Bestandteil oder in einem Gemisch mit anderen Mikroorganismen enthalten. Die Anwendung des Verfahrens auf Vormischungen und Mischfuttermittel mit kritischen Kupfermengen erfordert ein besonderes Vorgehen (siehe Abschnitt A.2). Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf mineralische Futtermittel, die als Ergänzungsfuttermittel definiert sind, die hauptsächlich aus Mineralstoffen zusammengesetzt sind und mindestens 40 % Rohasche enthalten (Verordnung (EC) 767/2009) [3].
Es gibt unterschiedliche Kategorien von Futtermittelproben:
a) Zusatzstoffe, die etwa 1010 koloniebildende Einheiten (KbE/g) enthalten;
b) Vormischungen, die etwa 1011 KbE/kg enthalten;
c) Mischfuttermittel, Mehle oder Pellets, die etwa 109 KbE/kg enthalten.