Abstract
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die chemischen und physikalischen Eigenschaften sowie Verfahren für die Güteüberwachung von siliciumreicher Flugasche nach der Definition in 3.2 fest, die als Zusatzstoff Typ II für die Herstellung von Beton nach EN 206 1 verwendet wird. Flugasche entsprechend dieses Dokuments kann auch in Mörteln und Einpressmörteln verwendet werden.
Flugasche, die mit anderen Typen oder höheren Prozentsätzen von Mitverbrennungsstoffen als in Abschnitt 4 vorgesehen hergestellt wird, ist nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm.
Festlegungen für die praktische Verwendung von Flugasche bei der Betonherstellung, d. h. Anforderungen an die Zusammensetzung, das Mischen, den Einbau, die Nachbehandlung usw. von Flugasche enthaltendem Beton, sind nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm. Für diesbezügliche Festlegungen wird auf andere Europäische oder nationale Normen für Beton, wie z. B. EN 206 1, verwiesen.