Abstract
Dieser Teil von ISO 16558 legt ein Verfahren zur quantitative Bestimmung der gesamten extrahierbaren flüchtigen Bestandteile, der leicht flüchtigen aliphatischen und aromatischen Fraktionen des Mineralölkohlen-wasserstoff-Gehalts in feldfrischen Bodenproben mittels Gaschromatographie mit massen¬spektrometrischem Nachweis (GC MS, en: gas chromatography with mass spectrometric detection) fest. Die aromatischen Fraktionen werden durch die Summe der einzelnen aromatischen Verbindungen bestimmt.
Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfung können für Studien zur Risikobeurteilung hinsichtlich der Kontaminationen mit Mineralölkohlenwasserstoffen angewendet werden.
Das Verfahren ist für Mineralölkohlenwasserstoff-Gehalte zwischen XXXX mg/kg und XXXX mg/kg Boden, angegeben als Trockensubstanz für die gesamte aliphatische Fraktion C5 bis C10 sowie für die aromatischen Verbindungen im Siedebereich von C6 bis C10 geeignet. Bei Teilfraktionen können niedrigere Bestimmungsgrenzen erreicht werden.
Mit diesem Verfahren werden alle Kohlenwasserstoffe mit einem Siedebereich von 36 °C bis 175 °C, n Alkane zwischen C5H12 und C10H22, Isoalkane, Cycloalkane, BTEX, Di- und Trialkylbenzol-Verbindungen als leicht flüchtige Gesamt-Mineralölkohlenwasserstoffe C5 bis C10 bestimmt. Zusätzlich werden die leicht flüchtigen aliphatischen und aromatischen Fraktionen festgelegt.
Hinsichtlich der Bestimmung von schwerflüchtigen aliphatischen und aromatischen Fraktionen von Mineralölkohlenwasserstoffen in Bodenproben siehe Teil 2 dieser Internationalen Norm.
ANMERKUNG Die in diesem Teil der ISO 16558 vorgeschlagenen Teilfraktionen haben gezeigt, dass sie für Studien zur Risikobeurteilung geeignet sind. Jedoch können weitere Teilfraktionen zwischen C5H12 und C10H22 in Übereinstimmung mit dieser Internationalen Norm bestimmt werden.
Auf der Grundlage der Peakfolge des Gaschromatogramms und der Siedepunkte der einzelnen im Anhang A angeführten n Alkane können der näherungsweise Siedebereich des Mineralöls und einige qualitative Hinweise zur Zusammensetzung der Kontamination erhalten werden.