Abstract
Dieses Dokument stellt technische Sicherheitsanforderungen für numerisch gesteuerte (NC) Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen (wie in 3.1 definiert), nachfolgend als -Maschinen- bezeichnet, zur Verfügung.
Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlgebrauchs. Ferner wurden Transport, Zusammenbau, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt.
Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehreren der folgenden Baugruppen/Einrichtungen ausgerüstet sind:
- zusätzliche Ausrüstung zum Sägen, Schleifen, Anleimen von Kanten oder Montageaggregate und Dübeleinheiten;
- feststehende oder bewegliche Werkstückauflage;
- Werkstückspannung durch Mechanik, Pneumatik, Hydraulik oder Vakuum;
- automatische Werkzeugwechseleinrichtungen.
Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind gestaltet zur Bearbeitung von Werkstücken bestehend aus
— Massivholz,
— Werkstoffen mit gleichartigen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1, 3.2),
— Gipsplatten, mit Gips gebundene Faserplatten,
— Verbundwerkstoffen mit einem Kern bestehend aus Polyurethan oder mineralischem Werkstoff mit Leichtmetallbeschichtung,
— Polymer-Matrix-Verbundwerkstoffe und verstärkte Thermoplast-/Duroplast-/Elastomer-Werkstoffe, und
— Verbundplatten, die aus den oben genannten Werkstoffen bestehen.
Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub, Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind oder für Maschinen, die vor seinem Ausgabedatum hergestellt wurden. Es behandelt auch nicht die spezifischen Gefährdungen in Bezug auf
— an der Maschine angebrachte Ausrüstung zum Anleimen von Kanten,
— die Verwendung von Schleifscheiben,
— das Herausschleudern von Fräs- und/oder Sägewerkzeugen durch Öffnungen, die durch Vorhänge geschützt sind, an Maschinen, bei denen der Abstand zwischen der Werkstückauflage und der unteren Kante der Teilkapselung 600 mm übersteigt,
— das Herausschleudern aufgrund des Bruchs von Fräswerkzeugen mit einem Flugkreisdurchmesser von 16 mm oder mehr und Sägewerkzeugen, die nicht EN 847-1 und EN 847-2 entsprechen,
— die Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie)
— die Notwendigkeit, auf Grund seiner großen Abmessungen auf oder in den Maschinenkörper zu steigen, z. B. um Spannelemente an Maschinen zur Bearbeitung von Holzwänden einzustellen, und
— integrierte Systeme zur Beladung/Entnahme von Werkstücken (z. B. Roboter).