Abstract
Dieser Teil von ISO 17294 legt ein Verfahren zur Bestimmung der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Beryllium, Bismut, Bor, Cadmium, Caesium, Calcium, Cer, Chrom, Cobalt, Kupfer, Dysprosium, Erbium, Europium, Gadolinium, Gallium, Germanium, Gold, Hafnium, Holmium, Indium, Iridium, Lanthan, Blei, Lithium, Lutetium, Magnesium, Mangan, Molybdän, Neodym, Nickel, Palladium, Phosphor, Platin, Kalium, Praseodym, Rubidium, Rhenium, Rhodium, Ruthenium, Samarium, Scandium, Selen, Silber, Natrium, Strontium, Terbium, Tellur, Thorium, Thallium, Thulium, Zinn, Wolfram, Uran, Vanadium, Yttrium, Ytterbium, Zink und Zirkonium in Wasser [z. B. Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Abwasser und Eluate (9.2)] fest.
Unter Berücksichtigung der spezifischen und zusätzlich auftretenden Störungen können diese Elemente auch in wässrigen Aufschlüssen von Schlämmen und Sedimenten (z. B. Aufschlüssen nach ISO 15587 1 oder ISO 15587 2) bestimmt werden.
Der Arbeitsbereich hängt von der Matrix und den zu erwartenden Störungen ab. In Trinkwasser und relativ unbelastetem Wasser beträgt die untere Grenze des Anwendungsbereichs für die meisten Elemente zwischen 0,1 µg/l und 1,0 µg/l (siehe Tabelle 1).
Die Nachweisgrenzen der meisten Elemente werden durch erhöhte Blindwerte beeinträchtigt, und diese hängen überwiegend von den verfügbaren Einrichtungen zur Reinhaltung der Laborluft ab.
Die untere Grenze des Anwendungsbereichs wird höher ausfallen, wenn damit zu rechnen ist, dass bei der Bestimmung Störungen auftreten (siehe Abschnitt 5), oder im Falle des Auftretens von Verschleppungseffekten (siehe 8.2 von ISO 17294 1).