Abstract
Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen für Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube mit Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n) als Atemschutz fest. Sie gilt nicht für Geräte, die für die Verwendung bei möglichem Sauerstoff-Mangel (Sauerstoff-Gehalt weniger als 17 Vol.-%) vorgesehen sind. Sie gilt auch nicht für Atemschutzgeräte für Fluchtzwecke. Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen sind enthalten, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen feststellen zu können.