Abstract
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren fest zur Bestimmung der Gesamtsäurezahl, angegeben als Essigsäure, von Ethanol als Blendkomponente in Ottokraftstoff. Das Prüfverfahren ist anwendbar für Gesamtsäurezahlen im Bereich von 0,001 % (m/m) bis 0,015 % (m/m).
ANMERKUNG 1 Weitere Anmerkungen zu Blendkomponenten für Kraftstoffe und zur Anwendbarkeit sind im Vorwort aufgeführt.
ANMERKUNG 2 Für die Zwecke dieser Europäischen Norm werden „% (m/m)“ und „% (V/V)“ anstelle der Begriffe „Massenanteil in Prozent“ oder „Volumenanteil in Prozent“ verwendet.