Abstract
Dieser Teil 1 von EN 12899 legt die Anforderungen fest an Verkehrszeichenanlagen (einschließlich Aufstellvorrichtungen), Verkehrszeichen (Bildträger mit Signalbildern), Bildträger (ohne Signalbilder) und für andere wesentliche Komponenten (retroreflektierende Folien, Aufstellvorrichtungen und Beleuchtungs¬einrichtungen).
Der wesentliche Einsatzzweck der ortsfesten Verkehrszeichen ist, Benutzer öffentlicher und privater Verkehrswege durch diese zu informieren und zu führen.
Nicht Gegenstand dieser Norm sind:
a) Schilderbrücken und Kragarme;
b) Verkehrszeichen mit nicht kontinuierlichen Informationen, die LED-Technologie oder Glasfaseroptik verwenden;
c) Wechselverkehrszeichen;
d) temporäre Verkehrszeichen;
e) Fundamente;
f) Prüfungen bei extrem niedrigen Temperaturen.