Abstract
Dieser Teil von ISO 5667 legt die Grundsätze für die Erstellung von Probenahmeprogrammen, Probenahme¬techniken und die Handhabung von Wasserproben aus Fließgewässern zur physikalischen und chemischen Bewertung fest.
Er gilt nicht für die Probenahme aus Ästuaren und Küstengewässern sowie die mikrobiologische Probenahme.
ANMERKUNG 1 Die Vorgehensweisen für mikrobiologische Probenahmen sind in ISO 19458 [10] festgelegt.
Dieser Teil von ISO 5667 gilt weder für die Untersuchung von Sediment, suspendierten Feststoffen oder Biota, noch für aufgestaute Strecken von Fließgewässern. Er gilt ebenfalls nicht für die Anwendung von Passivsammlern in Oberflächengewässern (siehe ISO 5667 23).
ANMERKUNG 2 Führen natürliche oder künstliche Dämme zur Rückhaltung oder Speicherung von Wasser über einige Tage oder länger, so ist zu prüfen, ob die Strecke des Fließgewässers nicht besser als ein stehender Wasserkörper betrachtet werden sollte. In Bezug auf Probenahmezwecke siehe ISO 5667 4.