Abstract
Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers für belüftete und nicht belüftete gasdichte Chemikalienschutzanzüge fest.
Sie legt die persönliche Ganzkörper-Schutzkleidung fest, die zum Schutz gegenfesten, flüssigen und gasförmigen Chemikalien, einschließlich flüssiger und fester Aerosole, zu tragen ist.
Diese Norm stellt keine Mindestkriterien zum Schutz vor nicht-chemischen Gefahren auf, wie z. B. Radioaktivität, Feuer, Hitze, Explosionen, infektiöse Agenzien. Diese Art der Ausrüstung ist nicht für das vollständige Eintauchen in Flüssigkeiten gedacht.
Nähte, Verbindungen und Verbünde zum Anbringen der Zubehörteile werden durch den Anwendungsbereich dieser Norm erfasst. Diese Norm legt nur ergänzende Anforderungen an Komponenten fest. Die grundlegenden Leistungskriterien für die Bestandteile der Handschuhe, Schuhe oder Atemschutzgeräte werden durch andere Europäische Normen bereitgestellt.
Der Schutz vor Partikeln ist ausschließlich auf die Penetration von Partikeln beschränkt.