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ILNAS-EN 50306-4:2002 Edition 10/2002
Bahnanwendungen - Kabel und Leitungen für Schienenfahrzeuge mit verbessertem Verhalten im Brandfall - Reduzierte Isolierwanddicken - Teil 4: Mehradrige und mehrpaarige Leitungen mit Standardmantelwanddicken
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Abstract

Teil 4 der EN 50306 legt Anforderungen, Aufbau und Maße von mehradrigen und mehrpaari¬gen Kabeln und Leitungen mit einer Nennspannung von 300 V gegen Erde für folgende Bau¬arten fest: - Ungeschirmt, ummantelt für ungeschützte und geschützte Verlegung (0,5 mm2 bis 2,5 mm2, Anzahl der Adern: 2 bis 48) - Geschirmt, ummantelt entweder für ungeschützte oder geschützte Verlegung (0,5 mm2 bis 2,5 mm2, Anzahl der Adern: 2 bis 8) - Geschirmt, ummantelt entweder für ungeschützte oder geschützte Verlegung (0,5 mm2 bis 1,5 mm2, Anzahl der Paare: 2 bis 7) ANMERKUNG 1 Nicht für jede Bauart sind alle Leiternennquerschnitte/ Aderanzahlen festgelegt. Alle Kabel und Leitungen haben verzinnte Kupferlitzenleiter und halogenfreie Isolierhüllen mit reduzierten Wanddicken und Standard- Mantelwanddicken. Die Kabel und Leitungen sind für die ungeschützte Verlegung (Klasse E) und für geschützte Verlegung (Klasse P) vorgesehen. Sie sind für die feste Verlegung in Schienenfahrzeugen oder für eine Verlegung bestimmt, bei der im Betrieb eine begrenzte Wechselbiegebeanspruchung auftritt. Die Anforderungen sehen einen fortlaufenden Dauerbetrieb bei 90 °C oder 105 °C vor, abhängig von dem System der Ummantelung. ANMERKUNG 2 In EN 50306-4 ist die höhere Nenntemperatur von 105° C nur zulässig, wenn ein Mantel des Typs S2 verwendet wird und er für die höhere Temperaturklasse geprüft worden ist (d. h. Langzeitalterung bei 125 °C, um eine Lebensdauer von min. 20 000 h zu beweisen). Die höchstzulässige Temperatur im Kurzschlußfall von 160° C gilt für eine Dauer von 5 s. Die Kabel und Leitungen in diesem Teil 4, die Mäntel der Typen EM 101, EM 103 oder S2 Werkstoffe haben, sind für Betriebstemperaturen bis 25 °C geeignet und diejenigen mit Manteltypen EM 102 oder EM 104, sind für Betriebstemperaturen bis 40 °C geeignet. ANMERKUNG 3 Bei Anwesenheit von Treibstoff sind nur die Manteltypen EM 101 und EM 102 nicht ge¬eignet. ANMERKUNG 4 S2 Werkstoff kann auch für tiefe Temperaturen bis –40 °C eingesetzt werden, muß dann aber entsprechend geprüft werden um die Eignung nachzuweisen. Diese Kabel und Leitungen zeigen im Brandfall besondere Leistungsmerkmale hinsichtlich der zulässigen Flammenfortleitung (Flammenausbreitung) und der höchstzulässigen. Entwicklung von Rauch und toxischen Gasen. Diese Anforderungen sind festgelegt, um zu zeigen, daß die Leitungen die Gefahrenniveaus 2, 3 oder 4 der EN 45545-1 erfüllen. ANMERKUNG 5 Für Leitungen, für das Gefahrenniveau 1 der EN 45545-1 eingesetzt werden, sind keine Anforderungen an die Emission von Rauch und Gas festgelegt. ANMERKUNG 6 EN 45545-1 befindet sich noch Entwurf-Status, sollte jedoch in Betracht ge¬zogen werden. Teil 4 der EN 50306 sollte in Verbindung mit Teil 1 “Allgemeine Anforderungen ”, Teil 2 “Einadrige Kabel und Leitungen" und Teil 3 “Ein- und vieladrige Kabel und Leitungen” verwendet werden.

Status

Standard - Zurückgezogen

Ursprung

Technisches Komitee :
CLC/TC 20 : Kabel und isolierte Leitungen

Annahme

Beginn der Abstimmung über den Entwurf      Datum der Ratifizierung (dor)    01/06/2002
Ende der Abstimmung über den Entwurf      Datum der Ankündigung (doa)    01/01/2003
Beginn der Abstimmung über den Schlussentwurf    21/09/2001   Datum der Veröffentlichung (dop)    01/07/2003
Ende der Abstimmung über den Schlussentwurf    15/03/2002   Datum der Zurückziehung (dow)    01/07/2008


Veröffentlichung im Amtsblatt
des Grossherzogtum Luxemburg
Referenz

Relations

Evolutions
ILNAS-EN 50306-4:2020

Internationale Normungsklassifizierung (ICS) :

13.220.40 : Ignitability and burning behaviour of materials and products
45.060.01 : Railway rolling stock in general

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