Abstract
Der Anwendungsbereich dieses Dokumentes beschränkt sich auf die Bereitstellung von eCall bei einer Nutzkraftwagen-Antriebsmaschine/ einem Starrrahmen-Lastwagen zur Beförderung von Ladung. (UNECE Kategorie N).
Im Kontext von 112 eCall (in EN 16072 definierte Betriebsanforderungen), legt diese Zielvorgabe Europäischer Normen Spezifikationen für die Bereitstellung von 112 eCall für regulierte Nutzkraftwagen, einschließlich Starrrahmen-Lastwagen und deren Varianten, Kombinationen aus Antriebsmaschine und Anhänger (manchmal als "Sattelschlepper" bezeichnet, Lastkraftwagenzüge [eine Antriebsmaschine mit mehreren Anhängern]) und andere regulierte Nutzkraftwagen (z. B. Lieferwagen, die medizinische Verbrauchsartikel oder radioaktives Material befördern) fest.
Wie bei den bereits bestehenden Bestimmungen zu 112 eCall für Fahrzeuge der Kategorie M1/N1 werden diese innerhalb des Paradigmas spezifiziert, dass es sich um eine Ausrüstung handelt, die vom Originalfahrzeughersteller in Neufahrzeuge eingebaut wird.
Die Arbeit der CEN/TS 16405 wird in diesem Dokument übernommen und erweitert. (Eine überarbeitete Version der TS 16405 (:2018) ist weiterhin das maßgebliche Referenzdokument für Inhalt und Definition des optionalen ergänzenden Datensatzes des Nutzkraftwagens).
Dieses Dokument spezifiziert die Anforderungen für die Nutzung von 112 eCall durch eine Nutzkraftwagen Antriebsmaschine/ einen Starrrahmen-Lastwagen und bestimmt die Umstände, in denen es angemessen ist, darüber hinaus neue optionale ergänzende Daten, wie in CEN/TS 16405 (:2018 oder später) bestimmt, als Schema C zur Nutzung in einem paketvermittelten Umfeld ohne Beschränkung auf 140 Byte bereitzustellen.
Vorbehaltlich einer zukünftigen Ersetzung per Europäischer Verordnung sind alle Datenschemata, die in der CEN/TS 16405 spezifiziert werden, Konzepte für "optionale ergänzende Daten (en: Optional Additional Data, OAD), die in Übereinstimmung mit EN 15722:2015 als Teil des minimalen Datensatzes (en: Minimum Set of Data, MSD) ermöglicht werden. Als OAD sind diese, und die darin enthaltenen Elemente per Definition "optional" und liegen im Ermessen des Fahrzeughalters.
ANMERKUNG 1 Die Bereitstellung von eCall im IVS innerhalb der Anhänger ist kein Bestandteil dieses Dokumentes.
ANMERKUNG 2 Die Bereitstellung von eCall für Fahrzeuge über den Nachrüstmarkt (nach Verkauf und Zulassung) wird den Gegenstand einer anderen Arbeit bilden, die im Hinblick auf die betrieblichen Anforderungen für derartige Nachrüstlösungen für Nutzkraftwagen dieses Dokumentes als Hauptanhaltspunkt verwenden wird.
ANMERKUNG 3 Das 112 eCall-Paradigma beinhaltet einen Direktanruf vom Fahrzeug bei der zuständigen Notrufzentrale (en: Public Safety Answering Point, PSAP). (Zum Vergleich: Die Diensterbringung durch Dritte beinhaltet die Unterstützung eines zwischengeschalteten externen Dienstleisters, bevor der Anruf an die PSAP weitergeleitet wird.) Die hierin enthaltenen Spezifikationen beziehen sich nur auf die Bereitstellung von 112 eCall oder IMS 112 eCall und bieten keine Spezifikationen für die Erbringung von eCall-Dienstleistungen durch Dritte, obwohl im Fall von 112 eCall für Nutzkraftwagen die Verknüpfung mit der Bereitstellung von Dienstleistungsaspekten (wie z. B. Ladungsinhalte) durch Dritte erforderlich sein kann.