Abstract
Im Hinblick auf 112-eCall (betriebliche Anforderungen entsprechend EN 16072) legt dieses Dokument zusätzliche Spezifikationen für die Bereitstellung von eCall für Reisebusse und Busse fest.
Wie bei den bereits bestehenden Bestimmungen zu eCall für Fahrzeuge der Kategorie M1/N1 werden diese innerhalb des Paradigmas spezifiziert, dass es sich um eine Ausrüstung handelt, die vom Originalgerätehersteller in Neufahrzeuge eingebaut wird.
ANMERKUNG 1 Die Bereitstellung von eCall für Fahrzeuge über den Nachrüstmarkt (nach Verkauf und Zulassung) wird den Gegenstand einer anderen Arbeit bilden, die im Hinblick auf die betrieblichen Anforderungen für derartige Nachrüstlösungen für Reisebusse und Busse diese Technische Spezifikation als Anhaltspunkt verwenden wird.
ANMERKUNG 2 Das 112-eCall-Paradigma beinhaltet einen Direktanruf vom Fahrzeug bei der zuständigen Notrufzentrale (en: Public Safety Answering Point, PSAP). (Zum Vergleich: Die Diensterbringung durch Dritte beinhaltet die Unterstützung eines zwischengeschalteten externen Dienstleisters, bevor der Anruf an die PSAP weitergeleitet wird.) Die hierin enthaltenen Spezifikationen beziehen sich nur auf die Bereitstellung von 112-eCall oder IMS-112-eCall und bieten keine Spezifikationen für die Erbringung von eCall-Dienstleistungen durch Dritte, obwohl im Fall von 112-eCall oder IMS-112-eCall für Reisebusse die Verknüpfung mit der Bereitstellung von Dienstleistungsaspekten (wie z. B. Passagierlisten) durch Dritte erforderlich sein kann.