Abstract
Diese Internationale Norm legt ein Verfahren für die Bestimmung von gelösten Elementen, Elementen die an
Partikel gebunden vorliegen („partikulär“) und des Gesamtgehalts an Elementen in verschiedenen Wässern
(z. B. Grund-, Oberflächen-, Roh-, Trink-, und Abwasser) für die folgenden Elemente fest: Aluminium,
Antimon, Arsen, Barium, Beryllium, Bismut, Bor, Cadmium, Calcium, Chrom, Cobalt, Kupfer, Gallium, Indium,
Eisen, Blei, Lithium, Magnesium, Mangan, Molybdän, Nickel, Phosphor, Kalium, Selen, Silicium, Silber,
Natrium, Strontium, Schwefel, Zinn, Titan, Wolfram, Vanadium, Zink und Zirconium.
Unter Berücksichtigung der spezifischen und zusätzlich auftretenden Störungen können diese Elemente auch
in wässrigen Aufschlüssen, mit Aufschlussverfahren für Schlämme und Sedimente (z. B. wässrige Aufschlüsse
nach ISO 15587-1 oder ISO 15587-2) bestimmt werden. Dieses Verfahren ist für Abwässer geeignet,
deren Gehalt an partikulären Stoffen unter 2 g/l liegt. Der Anwendungsbereich des Verfahrens darf auf
andere Matrizes oder höhere Gehalte an partikulären Stoffen ausgedehnt werden, wenn gezeigt werden kann,
dass zusätzlich auftretende Störungen berücksichtigt und entsprechend eliminiert werden. Es ist die Aufgabe
des Anwenders der Norm, die Eignung des Verfahrens für den Zweck zu belegen.
Empfohlene Wellenlängen, Bestimmungsgrenzen und wichtige spektrale Störungen für ausgewählte Elemente
werden in Abschnitt 5 (Tabelle 1) aufgeführt.