Abstract
Diese Europäische Norm gilt für die nichtrostenden Stähle nach Tabelle 1, die üblicherweise im
kaltgezogenen Zustand in Form von Draht mit kreisförmigem Querschnitt bis 10,00 mm Durchmesser für die
Fertigung von Federn und federnden Teilen, die Korrosionseinflüssen und mitunter leicht erhöhten
Temperaturen (siehe A.1) ausgesetzt sind, verwendet werden.
1.2 Außer den Stählen nach Tabelle 1 werden auch einige Sorten nach EN 10088-3, zum Beispiel 1.4571,
1.4539, 1.4028, für Federn verwendet, allerdings in wesentlich geringerem Umfang. In diesen Fällen sind die
mechanischen Eigenschaften (Zugfestigkeit usw.) zwischen Besteller und Lieferer zu vereinbaren. Ähnlich
können Durchmesser zwischen 10,00 mm und 15,00 mm nach dieser Norm bestellt werden; in diesem Falle
müssen die Beteiligten die benötigten mechanischen Eigenschaften vereinbaren.
1.3 Zusätzlich zu dieser Europäischen Norm gelten die allgemeinen technischen Lieferbedingungen nach
EN 10021.