Abstract
Dieses Dokument behandelt die Konstruktion und Herstellung von einfachen, serienmäßigen, unbefeuerten Druckbehältern, die nachfolgend als Behälter bezeichnet werden, für Druckluftbremsanlagen und Hilfseinrichtungen in Kraftfahrzeugen und deren Anhängefahrzeugen, die:
a) durch Schweißen hergestellt werden;
b) eine einfache Geometrie aufweisen, die einfache Fertigungsverfahren ermöglichen. Dies wird entweder erreicht durch
1) einen kreiszylindrischen Teil, der von nach außen gewölbten und/oder ebenen Böden, die dieselbe Achse haben wie der zylindrische Teil, abgeschlossen wird oder
2) zwei nach außen gewölbte Böden mit gemeinsamer Achse;
c) Abzweigungen besitzen, deren Durchmesser nicht größer als das 0,5-fache des Manteldurchmessers ist, an den sie angeschweißt sind.
1.2 Es gilt nur für Behälter zur ausschließlichen Aufnahme von Druckluft mit folgenden Einschränkungen:
a) der innere Überdruck ist größer als 0,5 bar;
b) die zur Festigkeit des druckbeaufschlagten Behälters beitragenden Teile und Anschlüsse bestehen entweder aus unlegiertem Qualitätsstahl, aus unlegiertem Aluminium oder aus alterungsbeständigen Aluminiumlegierungen;
c) der zulässige Betriebsüberdruck beträgt 30 bar. Das Produkt aus diesem Druck und dem Behältervolumen (PS ∙ V) ist größer als 50 bar l und nicht größer als 1 500 bar l;
d) die Kapazität liegt nicht über 150 l;
e) bei Aluminiumbehältern liegt die minimale Betriebstemperatur nicht unter −50 °C und die maximale Betriebstemperatur nicht über 100 °C und bei Behältern aus Stahl nicht über 150 °C.
Es gilt nicht für Behälter für den besonderen Einsatz im kerntechnischen Bereich, nicht für Behälter für den Einbau in oder den Antrieb von Schiffen oder Flugzeugen und nicht für Feuerlöscher.