Abstract
Dieses Dokument gilt für die Basissicherheit und wesentlichen Leistungsmerkmale eines Anästhesie-Arbeitsplatzes für die Applikation einer Inhalationsanästhesie unter ständiger Aufsicht eines fachlich ausgebildeten Bedieners.
Dieses Dokument legt die besonderen Anforderungen an einen vollständigen Anästhesie-Arbeitsplatz und an nachfolgend angeführte Bauteile von Anästhesie-Arbeitsplätzen fest, die, obwohl sie als einzelne „selbstständige“ Geräte zu betrachten sind, auch in Verbindung mit anderen relevanten Anästhesie-Arbeitsplatz-Bauteilen unter Bildung eines entsprechend festgelegten Anästhesie-Arbeitsplatzes eingesetzt werden können:
– Anästhesiegas-Abgabesystem;
– Anästhesie-Atemsystem;
– Anästhesiegas-Fortleitungssystem;
– Anästhesiemitteldampf-Abgabesystem;
– Anästhesie-Beatmungsgerät;
– Überwachungsgerät;
– Alarmsystem;
– Schutzvorrichtung.
ANMERKUNG 1 Die Überwachungsgeräte, Alarmsysteme und Schutzvorrichtungen sind in Tabelle AA.1 zusammengefasst.
Ein als Ganzes bereitgestellter Anästhesie-Arbeitsplatz und dessen einzelne Bauteile werden in Bezug auf die Allgemeinen Festlegungen als ME-Geräte oder ME-Systeme betrachtet.
ANMERKUNG 2 Die Gültigkeit dieses Dokuments ist in Tabelle AA.2 wiedergegeben.
Dieses Dokument gilt auch für das Zubehör, das vom Hersteller für den Anschluss an einen Anästhesie-Arbeitsplatz vorgesehen ist, wenn die Eigenschaften dieses Zubehörs die Basissicherheit und die wesentlichen Leistungsmerkmale eines Anästhesie-Arbeitsplatzes beeinträchtigen können.
Ist ein Abschnitt oder Unterabschnitt nur speziell für die Anwendung auf Anästhesie-Arbeitsplatz-Bauteile vorgesehen, ist dies aus Überschrift und Inhalt des Abschnittes oder Unterabschnittes ersichtlich. Ist das nicht der Fall, trifft der Abschnitt oder Unterabschnitt, wo anwendbar, auf den Anästhesie-Arbeitsplatz und auf dessen Bauteile, einschließlich Zubehör, zu.
Die mit der vorgesehenen physiologischen Funktion des Anästhesie-Arbeitsplatzes oder seiner Bauteile innerhalb des Anwendungsbereiches dieses Dokuments direkt verbundenen Gefährdungen bleiben von den spezifischen Anforderungen (Festlegungen) dieses Dokuments unberücksichtigt, mit Ausnahme von 7.2.13 und 8.4.1 der Allgemeinen Festlegungen.