Abstract
Dieses Dokument legt verschiedene Verfahren für die quantitative Bestimmung von 16 polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) (siehe Tabelle 2) in Boden, Schlamm, behandeltem Bioabfall und Abfall mittels GC MS oder HPLC UV DAD/FLD fest, wobei ein breites Spektrum an PAK Kontaminationsniveaus (siehe Tabelle 2) abgedeckt wird.
ANMERKUNG Das Verfahren kann auf Sedimente angewandt werden, sofern der Anwender die Validität nachweist.
Bei Anwendung der Fluoreszenzdetektion kann Acenaphthylen nicht bestimmt werden.
[Tabelle 2]
Die Nachweisgrenze hängt von den zu bestimmenden Substanzen, der verwendeten technischen Ausrüstung, der Qualität der für die Extraktion der Probe verwendeten Chemikalien und der Aufreinigung des Extrakts ab.
Unter den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen kann eine untere Anwendungsgrenze zwischen 10 μg/kg (angegeben als Trockenmasse) für Böden, Schlamm und Bioabfall und 100 μg/kg (angegeben als Trockenmasse) für Feststoffabfall erreicht werden. Bei einigen bestimmten Proben (z. B. Bitumen) kann die Grenze von 100 μg/kg nicht erreicht werden.
Schlamm, Abfall und behandelter Bioabfall können sich in Bezug auf ihre Eigenschaften sowie auf die erwarteten PAK Kontaminationsniveaus und das Vorhandensein von störenden Substanzen unterscheiden. Aufgrund dieser Unterschiede ist es unmöglich, ein allgemeines Verfahren darzulegen. Dieses Dokument enthält Entscheidungstabellen, die auf den Eigenschaften der Probe und den anzuwendenden Extraktions und Aufreinigungsverfahren basieren.
Das Verfahren kann für die Analyse weiterer PAK angewendet werden, die im Anwendungsbereich nicht genannt sind, sofern die Eignung des Verfahrens durch hinreichende interne Validierungsuntersuchungen bewiesen wurde.
Die Probenahme ist nicht Bestandteil dieser Norm. In Abhängigkeit von den Materialien bedürfen die folgenden Normen der Berücksichtigung, z. B. EN 14899, ISO 5667 12 und EN ISO 5667 13.