Abstract
"Für Laminatböden werden die Anwendungsgebiete "Wohnen" und "Gewerblich" berücksichtigt, z. B. für die Verwendung in Küchen im Wohnbereich. Diese Norm legt keine Anforderungen für Bereiche fest, die regelmäßig Nässe ausgesetzt sind wie etwa Badezimmer, Hauswirtschaftsräume oder Saunen."
wird ersetzt durch
"Laminatböden sind im Allgemeinen zur schwimmenden Verlegung in den Anwendungsgebieten "Wohnen" und "Gewerblich" bestimmt, einschließlich einer Verwendung in Küchen im Wohnbereich. Dieses Dokument legt keine Anforderungen für die Verwendung in Bereichen fest, die regelmäßig Nässe ausgesetzt sind wie etwa Badezimmer, Hauswirtschaftsräume oder Saunen. Im Allgemeinen können Laminatböden in diesen Bereichen nur verwendet werden, wenn dies durch den Hersteller erklärt wird und unter den in den Installationsrichtlinien des Herstellers beschriebenen Bedingungen.".