Abstract
Die Verwendung eines kontinuierlichen Luftmonitors (CAM, en: continuous air monitor) ist hauptsächlich darin begründet, bei der Überschreitung eines signifikanten Werts der Aktivitätskonzentration schnell und mit einer akzeptablen Fehlalarmrate möglichst genau alarmiert zu werden, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition der Beteiligten zu verringern.
Die Leistungsfähigkeit dieser kontinuierlichen Luftmonitore hängt nicht nur vom metrologischen Aspekt, der durch die Erkennungsgrenze, die Nachweisgrenze und die Messunsicherheiten charakterisiert ist, ab, son¬dern auch von der dynamischen Kapazität, die durch die Ansprechzeit charakterisiert ist, sowie von der kleinsten nachweisbaren Aktivitätskonzentration, die einer akzeptablen Fehlalarmrate entspricht.
Eine ideale Leistungsfähigkeit wäre eine möglichst geringe nachweisbare Aktivitätskonzentration, die mit einer sehr kurzen Ansprechzeit verbunden ist, jedoch stehen diese beiden Kriterien zueinander im Wider-spruch. Es ist daher wichtig, die kontinuierlichen Luftmonitore und die Wahl der Einstellparameter und Alarm¬schwellen in Einklang mit den Strahlenschutzzielen zu bringen.
Dieses Dokument beschreibt:
– das dynamische Verhalten und die Ermittlung der Ansprechzeit,
– die Bestimmung der charakteristischen Grenzen (Erkennungsgrenze, Nachweisgrenze, Grenzen des Überdeckungsintervalls) und
– einen möglichen Weg, die kleinste nachweisbare Aktivitätskonzentration und die Alarmeinstellungen zu bestimmen.
Abschließend zeigen die Anhänge dieses Dokuments aktuelle Beispiele von CAM-Daten, die aufzeigen, wie die Leistungsfähigkeit eines kontinuierlichen Luftmonitors anhand der Bestimmung der Ansprechzeit, der cha¬rakteristischen Grenzen, der kleinsten nachweisbaren Aktivitätskonzentration und der Alarmeinstellungen quantifiziert werden kann.