Abstract
Dieses Dokument enthält das Verfahren und die Regeln für die erweiterte Anwendung von Ergebnissen aus Prüfungen, die nach den in EN 50399, EN 60332-1-2 und EN 61034-2 beschriebenen Prüfverfahren durchgeführt wurden.
Die hierin beschriebenen EXAP-Regeln gelten für nach EN 50399 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung nach EN 13501-6 in die Klassen B2ca, Cca und Dca sowie die zusätzlichen für die Rauchentwicklung geltenden Klassen s1, s2 und s3 und brennendes Abtropfen/Abfallen, für nach EN 60332-1-2 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung in die Klassen B2ca, Cca, Dca und Eca und für nach EN 61034-2 erhaltene Prüfergebnisse für die Einstufung in die Klassen s1a und s1b.
Es wurden weder EXAP-Verfahren noch -Regeln in Bezug auf die Ergebnisse aus Prüfungen entwickelt, die nach der in EN 60754-2 beschriebenen Prüfmethode durchgeführt werden. Da die Parameter (pH-Wert und Leitfähigkeit) jedes Kabels bzw. jeder Leitung einer Familie auf der Grundlage von Berechnungen mittels Ergebnissen aus Materialprüfungen, ermittelt werden, können diese Ergebnisse prinzipiell direkt angewendet werden. Für die Berechnung der Parameter jedes Kabels bzw. jeder Leitung in einer Familie sind die Ergebnisse aus Materialprüfungen eines Musters eines fertig produzierten Kabels bzw. Leitung aus der Familie ausreichend.
Es wird erwartet, dass Kabel und Leitungen mit einem Durchmesser von bis zu 5,0 mm als Bündel nach EN 50399 geprüft werden. Kabel und Leitungen mit einem Durchmesser von kleiner oder gleich 5,0 mm sind nur in den speziellen und allgemeinen EXAP-Regeln für einadrige Starkstromkabel und -leitungen ohne Mantel enthalten. Die Regeln gelten für runde und nichtrunde Kabel und Leitungen, vorausgesetzt sie fallen in den Anwendungsbereich der jeweiligen Prüfmethode.
Für jeden Typ der in diesem Dokument aufgeführten elektrischen Kabel- oder Leitungsfamilien wurde eine spezielle EXAP-Regel erarbeitet. Darüber hinaus wurde eine allgemeine EXAP-Regel entwickelt, die sich auf alle Familien von Kabeln oder Leitungen anwenden lässt, sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben.
ANMERKUNG 1 Mehradrige Starkstromkabel oder -leitungen werden manchmal auch als Steuerleitungen mit einer Nenn-spannung bezeichnet, werden aber für die Anwendung dieses Dokuments als Starkstromkabel oder -leitungen angesehen. Für Multipair-, Multitriple- und Multiquad-Steuerleitungen kann entweder die allgemeine EXAP-Regel oder die spezielle EXAP-Regel für Starkstromkabel oder -leitungen oder die spezielle EXAP-Regel für Kommunikationskabel angewendet werden.
Die Anwendung der speziellen EXAP-Regel hat den Vorteil, dass für eine bestimmte Gruppe von Kabel- oder Leitungsbauarten (Produktfamilie) jeweils eine geringere Anzahl an Kabeln geprüft werden muss.
Eine Anwendung der EXAP-Regeln ist nur dann möglich, wenn die betreffenden Kabel zu einer bestimmten Familie nach der Definition in dem vorliegenden Dokument gehören.
ANMERKUNG 2 Für die Anwendung dieses Dokuments schließt der Begriff Kabel und Leitungen Lichtwellenleiterkabel ein.