Abstract
Dieses Dokument legt die Auslegungsanforderungen für Anlagen und technische Ausrüstung zum Entfernen von anderen Feststoffen als Rechengut und Sandfanggut aus Rohabwasser in Kläranlagen für über 50 EW fest.
Dies schließt Vorklärung durch Sedimentation, Feinsiebe und Mikrosiebe ein.
ANMERKUNG 1 Die Entfernung von Rechengut und Sandfanggut ist in EN 12255 3 beschrieben.
ANMERKUNG 2 Die Entspannungsflotation (DAF, en: dissolved air flotation) ist in diesem Dokument nicht im Detail beschrieben, da sie bei der Vorklärung in kommunalen Kläranlagen nicht gebräuchlich ist. Sie kann bei der Vorklärung von Industrieabwasser eingesetzt werden, wobei die Auslegung dann spezifisch an diese Anwendung angepasst wird.