Abstract
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung
einschließlich wiederverwendbarer Schutzkleidung fest. Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter
Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber leichter
Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffenden Spritzern geeignet,
gegen die eine vollständige Barriere gegen Flüssigkeitspermeation (auf molekularer Ebene) nicht erforderlich
ist.
Dieses Dokument gilt für beide, die Chemikalienschutzbekleidungen (Typ 6) und den Teilkörperschutz
(Typ PB [6]).
Chemikalienschutzanzüge (Typ 6) bedecken und schützen mindestens den Rumpf und die Lenden, z. B.
einteilige Overalls und zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe.
Dieses Dokument legt auch die Mindestanforderungen für die Verbindungen zwischen den verschiedenen
Teilen von Typ-6-Anzügen durch Anwendung eines abgeschwächten Spray-Tests für den ganzen Anzug
mittels einer Variante von !EN ISO 17491-4" fest, wie in 5.2 beschrieben.
Teilweiser Körperschutz mit ähnlicher eingeschränkter Schutzwirkung (Typ PB [6]) bedeckt und schützt nur
einen Teil des Körpers, wie z. B. Kittel oder Schürzen, Ärmel usw. Sie sollten jedoch nicht mit dem Test für
den ganzen Anzug (5.2) geprüft werden.