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ILNAS-EN 14605:2005+A1:2009 Edition 05/2009
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Abstract

Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für folgende Typen für begrenzte Anwendung bestimmter sowie wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung fest: - Ganzkörperschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 3: flüssigkeitsdichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können. Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe. - Ganzkörperschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 4: spraydichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit spraydichten Verbindungen zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können. Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe. - Teilkörperschutzkleidungsstücke, die bestimmten Teilen des Körpers Schutz gegen die Permeation flüssiger Chemikalien bieten. Beispiele für solche Kleidungsstücke sind z. B. Labormäntel, Jacken, Hosen, Schürzen, Ärmel, Hauben (ohne Luftzufuhr) usw. Da Teilkörperschutz einen Teil des Körpers ungeschützt lässt, legt dieses Dokument nur die Leistungsanforderungen für das Bekleidungsmaterial und die Nähte fest. ANMERKUNG Chemikalienschutzkleidung für Teile des Körpers, die nur Schutz gegen die Penetration flüssiger Chemikalien bietet, gehört zum Anwendungsbereich von EN 13034 (Kleidung Typ 6).

Status

Standard - Aktiv

Ursprung

Technisches Komitee :
CEN/TC 162 : Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten

Richtlinien

89/686/EEC : Personal protective equipment (PPE)
93/68/EEC : Council Directive amending Dir. 87/404/EEC (simple pressure vessels), 88/378/EEC (safety of toys), 89/106/EEC (construction products), 89/336/EEC (electromagnetic compatibility), 89/392/EEC (machinery), 89/686/EEC (personal protective equipment), 90/384/EEC (automatic weighing instruments), 90/385/EEC (active implantable medicinal devices), 90/396/EEC (appliances burning gaseous fuels), 91/263/EEC (telecommunications terminal equipment), 92/42/EEC and 73/23/EEC
93/95/EEC : Personal protective equipment (Dir. 89/686/EEC amendment)
96/58/EC : Personal protective equipment (Dir. 89/686/EEC amendment)

Annahme

Beginn der Abstimmung über den Entwurf      Datum der Ratifizierung (dor)    05/04/2009
Ende der Abstimmung über den Entwurf      Datum der Ankündigung (doa)    31/08/2009
Beginn der Abstimmung über den Schlussentwurf      Datum der Veröffentlichung (dop)    30/11/2009
Ende der Abstimmung über den Schlussentwurf      Datum der Zurückziehung (dow)    30/11/2009


Veröffentlichung im Amtsblatt
des Grossherzogtum Luxemburg
14/03/2011
Referenz Mémorial A N° 47

Relations

Relations to older standards
EN 14605:2005/prA1
ILNAS-EN 14605:2005

Internationale Normungsklassifizierung (ICS) :

13.340.10 : Protective clothing

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