Abstract
In diesem Teil von EN 45545 sind die Anforderungen an Brandmeldung, Alarmsysteme, Abschaltung von Einrichtungen, Informations- und Kommunikationssystemen, Notbeleuchtung, Notbremseinrichtungen und Brandbe¬kämpfungseinrichtungen festgelegt, um die in EN 45545-1 definierten Ziele abzudecken.
Die in dieser Europäischen Norm festgelegten Maßnahmen und Anforderungen haben zum Ziel, Fahrgäste und Personal in Schienenfahrzeugen im Falle eines Brandes an Bord durch Alarmierung von Personal und Fahrgästen sowie durch Verzögerung der Brandentwicklung und Steuerung der Rauchausbreitung zu schützen.
Maßnahmen, die die Erhaltung der Fahrzeuge im Brandfall sicherstellen, gehören nicht zum Anwendungs-bereich dieser Europäischen Norm.
Dieser Teil gilt für Schienenfahrzeuge nach EN 45545-1.