Abstract
Diese Internationale Norm legt die grundlegenden Mindestanforderungen an die Sicherheit und die Prüfverfahren für Schutzkleidung fest einschließlich Hauben, Schürzen, Überziehärmel und Gamaschen, die dafür vorgesehen ist, den Träger einschließlich Kopf (Haube) und Füße (Gamaschen) beim Schweißen und verwandten Prozessen mit vergleichbaren Risiken zu schützen. Der Anwendungsbereich dieser Inter¬nationalen Norm umfasst zum Schutz des Kopfes und der Füße des Schweißers nur Gamaschen und Hauben. Diese Internationale Norm legt keine Anforderungen an Handschutz fest.
Diese Art Schutzkleidung ist dazu vorgesehen, den Träger gegen Schweißspritzer (kleine Spritzer geschmol¬zenen Metalls), kurzzeitigen Kontakt mit Flammen sowie Strahlungswärme aus dem Lichtbogen zu schützen und sie bietet unter üblichen Schweißbedingungen in begrenztem Maße elektrische Isolation gegenüber unter Gleichspannung bis ungefähr 100 V stehenden elektrischen Leitern. Schweiß, Verschmutzung oder andere Verunreinigungen können den Schutz gegen kurzzeitiges unbeabsichtigtes Berühren von spannungs¬führenden elektrischen Leitern bis zu dieser Spannung beeinträchtigen.
Diese Internationale Norm legt zwei Klassen mit spezifischen Leistungsanforderungen fest (siehe Anhang A), wobei Klasse 1 die niedrigere Klasse und Klasse 2 die höhere Klasse ist.
Klasse 1 (niedrigere Klasse) bietet Schutz gegen weniger gefährdende Schweißverfahren und Arbeits¬platz¬situationen mit weniger Schweißspritzern und niedrigerer Strahlungswärme.
Klasse 2 (höhere Klasse) bietet Schutz gegen stärker gefährdende Schweißverfahren und Arbeits¬platzsituationen mit mehr Schweißspritzern und stärkerer Strahlungswärme.
Einzelheiten sind in Tabelle 1 und Anhang B angegeben.
Für angemessenen Schutz gegen Risiken, denen Schweißer üblicherweise ausgesetzt sind, sollte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Kopf, Gesicht, Hände und Füße entsprechend anderen Normen getragen werden.