Abstract
Diese Internationale Norm legt ein allgemeines Verfahren zur Bestimmung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in Wasser nach Purge und Trap- Anreicherung und Gaschromatographie (GC) fest. Die Anhänge A, B und C enthalten Beispiele für Analyten, die nach diesem Verfahren bestimmbar sind. Das Verfahren umfasst alle nicht-polare organische Verbindungen, deren Flüchtigkeit zwischen Difluordichlormethan (R-12) und Trichlorbenzol liegt.
Die Substanzen werden vorzugsweise massenspektrometrisch im Elektronenstoß (electron impact (EI)) - Modus nachgewiesen; andere Detektoren können ebenfalls verwendet werden.
Die Nachweisgrenze hängt weitgehend vom Detektor und den Betriebsbedingungen ab. In der Regel können Nachweisgrenzen von 10 ng/l erreicht werden ). Der Arbeitsbereich beträgt üblicherweise bis 100 µg/l.
Diese Internationale Norm kann auf Trink-, Grund-, Oberflächen- und Meerwasser und (verdünntes) Abwasser angewendet werden.