Abstract
1) EN 1991-1-3 enthält Grundsätze für die Bestimmung der Werte für Schneelasten für die Berechnung und
Bemessung von Hoch- und Ingenieurbauten.
(2) Dieser Teil gilt nicht für Bauten in einer Höhe von mehr als 1 500 m.
ANMERKUNG 1 Ratschläge für die Behandlung von Schneelasten für Höhen über 1500 m können im nationalen Anhang angegeben werden.
(3) Anhang A enthält Informationen über die Bemessungssituationen und Lastanordnungen für unterschiedliche
örtliche Gegebenheiten, die im nationalen Anhang angegeben sind.
ANMERKUNG 2 örtlichen Gegebenheiten dürfn im nationalen Anhang angegeben werden.
(4) Anhang B enthält Formbeiwerte für die Behandlung von außergewöhnlichen Schneeverwehungen.
ANMERKUNG Die Verwendung von Anhang B darf durch den nationalen Anhang geregelt werden.
(5) Anhang C enthält charakteristische Werte von Schneelasten auf dem Boden, die auf den Arbeitsergebnissen
des Auftrags der DGIII/D3 der europäischen Kommission für diesen Eurocode beruhen.
Zielsetzung dieses Anhangs ist:
¾ die Bereitstellung von Informationen für die nationalen zuständigen Stellen als Hilfe für die Aufstellung und Überarbeitung ihrer nationalen Karten;
¾ die Sicherstellung, dass die festgelegten harmonisierten Verfahren zur Erstellung der Karten in diesem Anhang in den Mitgliedsstaaten zur Behandlung der grundlegenden Schneedaten verwendet werden.
(6) Anhang D enthält Hinweise für die Anpassung der Schneelasten auf dem Boden an die Wiederkehrperiode.
(7) Anhang E enthält Informationen über die Wichte von Schnee.
(8) Dieser Anhang macht keine Angaben über die speziellen Aspekte von Schneelasten, z. B.:
¾ anprallende Schneelast aufgrund des Abrutschens oder Herunterfallens von Schneemassen von höheren Dächern;
¾ zusätzliche Windlasten, die sich aus einer Änderung der Umrissform oder Größe von Bauwerken aufgrund von Schnee oder Eisablagerungen sein könnten;
¾ Lasten in Gebieten, in denen das ganze Jahr über Schnee vorhanden ist;
¾ Eislasten;
¾ seitliche Last