Abstract
Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und vom Hersteller anzugebenden Informationen für Chemikalienschutzanzüge für Notfallteams (ET) fest, einschließlich der Zubehörteile wie Handschuhe, Füßlinge und Stiefel, die in anderen Normen festgelegt sein können.
Sie beschreibt die persönliche Schutzausrüstung, die während der Tätigkeiten in Verbindung mit gefährlichen Materialien zu tragen ist, bei denen es sich ausschließlich um feste, flüssige, gasförmige und partikuläre Gefährdungen handelt.
Diese Norm legt keine Mindestanforderungen für den Schutz vor nicht chemischen Gefährdungen fest, z. B. Gefährdungen durch Strahlung, Feuer, Hitze, Explosion. Diese Art der Ausrüstung ist nicht für das vollständige Eintauchen in Flüssigkeiten vorgesehen.
Die Nähte, Verbindungen und Verbünde zum Anbringen der Zubehörteile fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Die Leistungsanforderungen für Zubehörteile, Handschuhe, Stiefel oder Atemschutzgeräte sind in anderen Europäischen Normen angegeben.
ANMERKUNG Ein gasdichter Anzug, d. h. ein einteiliges Kleidungsstück mit Kapuze, Handschuhen und Stiefeln, der dem Träger beim Tragen mit umluftabhängigem Atemschutzgerät einen hohen Grad an Schutz vor gefährlichen Flüssigkeiten, Partikeln und gasförmigen oder dampfförmigen Schadstoffen bietet.