Abstract
Dieser Teil 2-3 der EN 16510 gilt für handbeschickte Herde, deren Hauptfunktion das Kochen und deren weitere Funktion die Beheizung des Aufstellungsraumes ist. Heizungsherde liefern zusätzlich Heizwasser und/oder dienen der Zentralbeheizung.
Diese Feuerstätten können entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers einen oder mehrere der folgenden festen Brennstoffe verfeuern:
- Scheitholz;
- Holzbriketts;
- Holzpellets;
- feste mineralische Brennstoffe;
- Torfbriketts.
Dieser Teil 2-3 der EN 16510 gilt nicht für Feuerstätten mit Verbrennungsluftgebläse oder mechanisch beschickte Feuerstätten.
Dieser Teil 2-3 der EN 16510 ist in Verbindung mit EN 16510-1 anzuwenden, die Bestandteil dieser Norm ist.