Abstract
Diese Europäische Norm gilt für handbeschickte Festbrennstofffeuerstätten, mit und ohne funktionalen Änderungen, die ohne Feuerraumtüren oder mit Feuerraumtüren, die entweder nur geschlossen oder offen und geschlossen betrieben werden können, und einschließlich offener Kamine, die mit festen Brennstoffen befeuert werden. Die Verkleidung dieser Feuerstätten ist mit dem Gebäude verbunde, mit Ausnahme von freistehenden Feuerstätten und den Einsätze, die in eine Feuerstätten-Nische oder Verkleidung eingestellt werden. Diese Feuerstätten beheizen den Aufstellungsraum. Zusätzlich, sofern mit wasserführenden Bauteilen ausgestattet, liefern sie Heizwasser und/oder dienen der Zentralbeheizung.
Die Feuerstätten, die mit diesem Teil 2-2 der EN 16510 abgedeckt werden, beheizen den Aufstellungsraum. Sofern sie mit wasserführenden Bauteilen ausgestattet sind, liefern sie Heizwasser und/oder dienen der Zentralbeheizung. Diese Feuerstätten können entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers entweder feste mineralische Brennstoffe, Torfbriketts, Holzscheite, Holzbriketts oder mehrere dieser Brennstoffe verfeuern.
Diese Europäische Norm erfasst auch Heizeinsätze für Kachelöfen und Putzöfen bis zu einer Nennwärmeleistung von 15 kW, die der Kategorie 1c der prEN 16510-1:2013, Tabelle 1, zuzuordnen sind.
Dieser Teil 2-2 der EN 16510 gilt nicht für Feuerstätten mit Verbrennungsluftgebläse oder mechanisch beschickte Feuerstätten.
Bauteile für offene Feuerstätten wie ein Bodenrost mit zugehöriger Frontplatte, die vom Hersteller zum Einbau in einen vorhandenen brandsicheren und wärmegedämmten Raum geliefert werden, werden von diesem Teil 2 2 der EN 16510 nicht erfasst.