Abstract
Diese Europäische Norm, Teil 2 von EN 50388, hängt mit prEN 50388 1 zusammen, die allgemein die tech-nischen Kriterien für die Koordination zwischen der Energieversorgung und dem Fahrzeugpark zur Errei¬chung der Interoperabilität beschreibt.
Dieser Teil 2 umfasst die Annahmekriterien nach prEN 50388 1:2017, 10.4, Schritt 7, für die Kompatibilität zwischen den Triebfahrzeugeinheiten und der Energieversorgung in Bezug auf:
– die Koordination zwischen gesteuerten Elementen sowie zwischen diesen und den Resonanzen in der elektrischen Infrastruktur, um die Systemstabilität eines Netzes zu erreichen;
– die Koordination des Oberschwingungsverhaltens hinsichtlich der Erregung der elektrischen Resonan-zen.
Der Anwendungsbereich gilt für die folgenden elektrischen Zugförderungssysteme:
– Eisenbahnen;
– spurgeführte Nahverkehrssysteme, die in Eisenbahnen integriert sind;
– Materialtransportsysteme, die in Eisenbahnen integriert sind.
Das öffentliche Drehstromnetz ist außerhalb des Anwendungsbereiches. Das bahnspezifische Netz gehört zum Anwendungsbereich.
Diese Europäische Norm gilt in Übereinstimmung mit den in prEN 50388 1:2017, Abschnitt 10, aufgeführten Anforderungen. Sie gilt nicht rückwirkend für bereits im Betrieb befindliche Fahrzeugparks.
Ziel dieses Teils 2 ist die Unterstützung der Abnahme neuer Elemente (neuer Fahrzeuge oder neuer Infra-struktur) durch die Festlegung präziser Anforderungen und Verfahren für den Nachweis der Konformität. Es ist jedoch weiterhin erlaubt, stattdessen das in Teil 1 festgelegte Verfahren anzuwenden. Das in Teil 1 beschriebene Verfahren muss angewendet werden, wenn der zu prüfende Fall nicht von Teil 2 umfasst ist.
Diese Version der Norm gilt ausschließlich für Wechselstromsysteme. Spätere Versionen dürfen auch ähnli-che Effekte in Gleichstromnetzen umfassen (siehe Anhang D).
Die in dieser Norm identifizierten und behandelten Hauptphänomene sind:
– elektrische Resonanzstabilität;
– Niederfrequenzstabilität;
– durch Oberschwingungen verursachte Überspannungen.
Diese Europäische Norm weist die in Tabelle 1 gezeigte Struktur auf (Tabelle 1 zeigt nur Referenzen zu den wichtigsten Abschnitten).
Tabelle 1 – Struktur dieser Europäischen Norm
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