Abstract
Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Gehaltes an monoaromatischen, diaromatischen und tri+-aromatischen Kohlenwasserstoffen in Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und Mineralöldestillaten fest.
Dieses Dokument legt zwei Verfahren fest, A und B.
Verfahren A ist anwendbar für Dieselkraftstoffe, die bis zu 30 % (V/V) Fettsäuremethylester (FAME; en: fatty acid methyl ester) (wie in [1], [2] und [3]) sowie Mineralöldestillate im Siedebereich von 150 °C bis 400 °C (wie in [4]) enthalten dürfen.
Verfahren B ist anwendbar für paraffinische Dieselkraftstoffe mit bis zu 7 % (V/V) FAME. Dieses Verfahren arbeitet ohne Verdünnung der Proben, damit die geringen Konzentrationen aromatischer Komponenten in diesen Kraftstoffen bestimmt werden können.
Der Gehalt an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen wird als Summe der Gehalte an diaromatischen und tri+-aromatischen Kohlenwasserstoffen berechnet; der Gesamtgehalt an aromatischen Verbindungen errechnet sich aus der Summe der einzelnen aromatischen Kohlenwasserstofftypen.
Verbindungen, die Schwefel, Stickstoff und Sauerstoff enthalten, können die Bestimmung stören; Monoalkene stören nicht, während sich vorhandene konjugierte Dialkene und Polyalkene störend auswirken können. Die für dieses Verfahren geltenden Messbereiche sind in Tabelle 2 und Tabelle 3 angegeben.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils, µ, einer Substanz der Ausdruck „% (m/m)“ und für den Volumenanteil, φ, einer Substanz der Ausdruck „% (V/V)“ verwendet.
ANMERKUNG 2 Vereinbarungsgemäß werden die aromatischen Kohlenwasserstofftypen auf Basis ihrer charakteristischen Elution von der angegebenen Säule für Flüssigchromatographie relativ zu aromatischen Modellverbindungen festgelegt. Die Quantifizierung erfolgt durch externe Kalibrierung mit einer einzelnen aromatischen Verbindung für jeden Typ, die für die Aromaten in der Probe repräsentativ sein kann. Andere Techniken und Prüfverfahren können die verschiedenen aromatischen Kohlenwasserstofftypen anders klassifizieren und quantifizieren.
ANMERKUNG 3 Rückspülung ist Teil der laborinternen Wartung.
WARNUNG — Die Anwendung dieses Dokuments kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Dieses Dokument beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieses Dokuments, vor der Anwendung der Norm geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Personals zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass behördliche und gesetzliche Maßnahmen eingehalten werden.